Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und für Verantwortliche in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln, makeln gem. §§ 4 Abs. 3 und 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Zeit:
1. Woche – Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
1. Woche – Freitag: 08:30 – 15:30 Uhr
2. Woche – Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
2. Woche – Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr
Lehrgangsinhalte
1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
1.1 das Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 die auf Grund Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
1.3 die weiteren abfallrechtlichen Gesetze
2. Abfallwirtschaft international bis kommunal
2.1 das Recht der Abfallverbringung
2.2 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen
2.3 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen
2.4 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen
2.5 das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht
2.6 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen:
– amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften
– Vollzugshilfen
– technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln
3. Andere Rechtsgebiete, die das Abfallrecht beeinflussen
3.1 das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere:
– Baurecht
– Immissionsschutzrecht
– Chemikalienrecht
– Wasserrecht
– Bodenschutzrecht und
– Seuchen- und Hygienerecht
4. Eigenschaften von Abfällen und ihren Umweltauswirkungen
4.1 Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
4.2 schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
4.3 sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind
5. Betriebliche Haftung, Arbeitsschutz und versicherte Risiken
5.1 die Vorschriften der betrieblichen Haftung
5.2 die Vorschriften des Arbeitsschutzes
5.3 die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen
6. Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht
6.1 die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
Gesamt Unterrichtseinheiten: 36 je 45 Minuten
Getränke wie Wasser, Kaffee, Säfte und Verpflegung für die jeweiligen Seminartage sind bereits im Preis inbegriffen.
1.290,00 €
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