Fachkundenachweis Entsorgungsfachbetriebeverordnung / Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung
Fachkundenachweis Betriebsbeauftragter für Abfall nach AbfBeauftrV.
Fortbildung im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und §9 Abs. 3 EfbV, §5 Abs. 1 Nr. 2 und §5 Abs. 3 AbfAEV, sowie §9 Abs. 1 Nr. 3 und §9 Abs. 2 AbfBeauftrV.
Fachkundenachweis Entsorgungsfach-betriebeverordnung / Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung
Fachkundenachweis Betriebsbeauftragter für Abfall nach AbfBeauftrV.
Fortbildung im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und §9 Abs. 3 EfbV, §5 Abs. 1 Nr. 2 und §5 Abs. 3 AbfAEV, sowie §9 Abs. 1 Nr. 3 und §9 Abs. 2 AbfBeauftrV.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft Fach- und Sachkunde. Jede verantwortliche Person in der Kreislaufwirtschaft benötigt laut Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) einen Fachkundenachweis. Gleiches git für Personen, die den Betriebsbeauftragten für Abfall stellen wollen laut AbfBeautrV. Diese Qualifikation muss alle zwei/drei Jahre durch eine Fortbildung aufrecht gehalten werden. Das BIKRW (Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) hat sich auf diese Ausbildungen spezialisiert. Ebenso auf die nötigen Fortbildungen.
Lothar Mühl (der Inhaber & Gründer des Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) ist seit den 70er Jahren in der Kreislaufwirtschaft tätig. Bis 2005 hat er einen mittelständischen Entsorgungsfachbetrieb als geschäftsführender Gesellschafter geleitet. Seitdem ist er beratend und als Dozent in der Umwelt-, Abfall- & Recycling-Wirtschaft tätig. Auf Grund seiner Erfahrung hat er sich dazu entschieden, dieses Bildungsinstitut zu gründen. Seine Seminare zeichnen sich durch die Verknüpfung der notwendigen Rechtsgrundlagen mit der Praxis aus.
Das Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Lothar Mühl wurde mit dem Anerkennungsbescheid des Landesamtes für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt mit der Nr. LAU 22.143-01/LG/2024 am 08.02.2024 genehmigt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft Fach- und Sachkunde. Jede verantwortliche Person in der Kreislaufwirtschaft benötigt laut Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) einen Fachkundenachweis. Gleiches git für Personen, die den Betriebsbeauftragten für Abfall stellen wollen laut AbfBeautrV. Diese Qualifikation muss alle zwei/drei Jahre durch eine Fortbildung aufrecht gehalten werden.
Das BIKRW (Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) hat sich auf diese Ausbildungen spezialisiert. Ebenso auf die nötigen Fortbildungen.
Lothar Mühl (der Inhaber & Gründer des Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) ist seit den 70er Jahren in der Kreislaufwirtschaft tätig.
Bis 2005 hat er einen mittelständischen Entsorgungsfachbetrieb als geschäftsführender Gesellschafter geleitet. Seitdem ist er beratend und als Dozent in der Umwelt-, Abfall- & Recycling-Wirtschaft tätig. Auf Grund seiner Erfahrung hat er sich dazu entschieden, dieses Bildungsinstitut zu gründen. Seine Seminare zeichnen sich durch die Verknüpfung der notwendigen Rechtsgrundlagen mit der Praxis aus.
Das Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Lothar Mühl wurde mit dem Anerkennungsbescheid des Landesamtes für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt mit der Nr. LAU 22.143-01/LG/2024 am 08.02.2024 genehmigt.
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