Fachkundenachweis für Betriebsbeauftragte für Abfall nach „§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und für Verantwortliche in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln, makeln gem. §§ 4 Abs. 3 und 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Zeit:
1. Woche – Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
1. Woche – Freitag: 08:30 – 15:30 Uhr
2. Woche – Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
2. Woche – Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr
2. Woche – Samstag: 08:30 – 12:00 Uhr
(inkl. Pausen)
Lehrgangsinhalte
1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
1.1 das Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 die auf Grund Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
1.3 die weiteren abfallrechtlichen Gesetze
2. Abfallwirtschaft international bis kommunal
2.1 das Recht der Abfallverbringung
2.2 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen
2.3 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen
2.4 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen
2.5 das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht
2.6 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen:
– amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften
– Vollzugshilfen
– technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln
3. Andere Rechtsgebiete, die das Abfallrecht beeinflussen
3.1 das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere:
– Baurecht
– Immissionsschutzrecht
– Chemikalienrecht
– Wasserrecht
– Bodenschutzrecht und
– Seuchen- und Hygienerecht
4. Eigenschaften von Abfällen und ihren Umweltauswirkungen
4.1 Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
4.2 schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
4.3 sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind
5. Betriebliche Haftung, Arbeitsschutz und versicherte Risiken
5.1 die Vorschriften der betrieblichen Haftung
5.2 die Vorschriften des Arbeitsschutzes
5.3 die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen
6. Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht
6.1 die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
7. Eigenschaften von Abfällen und ihren Umweltauswirkungen
7.1 Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
7.2 schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
7.3 Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen zur Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik
8. Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
8.1. die Pflichten des Abfallbeauftragten, insbesondere:
– die Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
– die Information der Betriebsangehörigen über Belange der Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen
– die Abgabe von Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und Vorschläge zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie zur Herstellung umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse
– die Erstellung eines jährlichen, schriftlichen Berichtes an den zur Bestellung Verpflichteten über die nach § 60 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
– Optimierungspotenziale bei Abfällen; Reduzierung von Entsorgungskosten durch Methoden zur kostenoptimalen Abfallwirtschaft
8.2. die Rechte des Abfallbeauftragten, insbesondere:
– das Vortragsrecht
– das Benachteiligungsverbot und den Kündigungsschutz
8.3. das Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten
Gesamt Unterrichtseinheiten: 40 je 45 Minuten
Getränke wie Wasser, Kaffee, Säfte und Verpflegung für die jeweiligen Seminartage sind bereits im Preis inbegriffen.
1.590,00 €
20 vorrätig