Fortbildung für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 3 EfbV und für verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln, makeln nach §§ 4 Abs. 5 und 5 Abs. 3 AbfAEV und für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV.
Zeit:
Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 15:30 Uhr
(inkl. Pausen)
Lehrgangsinhalte
1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
1.1 das Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 die auf Grund Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
1.3 die weiteren abfallrechtlichen Gesetze
2. Abfallwirtschaft international bis kommunal
2.1 das Recht der Abfallverbringung
2.2 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen
2.3 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen
2.4 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen
2.5 das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht
2.6 die für die Abfallwirtschaft einschlägigen:
– amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften
– Vollzugshilfen
– technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln
3. Andere Rechtsgebiete, die das Abfallrecht beeinflussen
3.1 das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere:
– Baurecht
– Immissionsschutzrecht
– Chemikalienrecht
– Wasserrecht
– Bodenschutzrecht und
– Seuchen- und Hygienerecht
4. Betriebliche Haftung, Arbeitsschutz und versicherte Risiken
4.1 die Vorschriften der betrieblichen Haftung
4.2 die Vorschriften des Arbeitsschutzes
4.3 die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen
5. Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht + BBA
5.1 die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
5.2 Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Gesamt Unterrichtseinheiten: 15 je 45 Minuten
Getränke wie Wasser, Kaffee, Säfte und Verpflegung für die jeweiligen Seminartage sind bereits im Preis inbegriffen.
690,00 €
11 vorrätig