Ihr staatlich anerkannter Partner für Schulungen im Bereich der Umwelt-, Abfall- & Recycling-Wirtschaft!

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Unsere Seminare

Grundkurs:
Fachkundenachweis
EfbV & AbfAEV

Fachkundenachweis Entsorgungsfachbetriebeverordnung / Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung

Grundkurs:
Fachkundenachweis
AbfBeauftrV

Fachkundenachweis Betriebsbeauftragter für Abfall nach AbfBeauftrV.

Fortbildung EfbV, AbfAEV & AbfBeauftrV

Fortbildung im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und §9 Abs. 3 EfbV, §5 Abs. 1 Nr. 2 und §5 Abs. 3 AbfAEV, sowie §9 Abs. 1 Nr. 3 und §9 Abs. 2 AbfBeauftrV.

Grundkurs:
Fachkunde-
nachweis
EfbV & AbfAEV

Fachkundenachweis Entsorgungsfach-betriebeverordnung / Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung

Grundkurs:
Fachkunde-
nachweis
AbfBeauftrV

Fachkundenachweis Betriebsbeauftragter für Abfall nach AbfBeauftrV.

Fortbildung
EfbV, AbfAEV & AbfBeauftrV

Fortbildung im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und §9 Abs. 3 EfbV, §5 Abs. 1 Nr. 2 und §5 Abs. 3 AbfAEV, sowie §9 Abs. 1 Nr. 3 und §9 Abs. 2 AbfBeauftrV.

Ihre Bildungsstätte für die Kreislaufwirtschaft aus Magdeburg!

Das sind wir

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft Fach- und Sachkunde. Jede verantwortliche Person in der Kreislaufwirtschaft benötigt laut Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) einen Fachkundenachweis. Gleiches git für Personen, die den Betriebsbeauftragten für Abfall stellen wollen laut AbfBeautrV. Diese Qualifikation muss alle zwei/drei Jahre durch eine Fortbildung aufrecht gehalten werden. Das BIKRW (Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) hat sich auf diese Ausbildungen spezialisiert. Ebenso auf die nötigen Fortbildungen.

Lothar Mühl (der Inhaber & Gründer des Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) ist seit den 70er Jahren in der Kreislaufwirtschaft tätig. Bis 2005 hat er einen mittelständischen Entsorgungsfachbetrieb als geschäftsführender Gesellschafter geleitet. Seitdem ist er beratend und als Dozent in der Umwelt-, Abfall- & Recycling-Wirtschaft tätig. Auf Grund seiner Erfahrung hat er sich dazu entschieden, dieses Bildungsinstitut zu gründen. Seine Seminare zeichnen sich durch die Verknüpfung der notwendigen Rechtsgrundlagen mit der Praxis aus.

Das Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Lothar Mühl wurde mit dem Anerkennungsbescheid des Landesamtes für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt mit der Nr. LAU 22.143-01/LG/2024 am 08.02.2024 genehmigt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft Fach- und Sachkunde. Jede verantwortliche Person in der Kreislaufwirtschaft benötigt laut Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) einen Fachkundenachweis. Gleiches git für Personen, die den Betriebsbeauftragten für Abfall stellen wollen laut AbfBeautrV. Diese Qualifikation muss alle zwei/drei Jahre durch eine Fortbildung aufrecht gehalten werden.

Das BIKRW (Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) hat sich auf diese Ausbildungen spezialisiert. Ebenso auf die nötigen Fortbildungen.

Lothar Mühl (der Inhaber & Gründer des Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft) ist seit den 70er Jahren in der Kreislaufwirtschaft tätig.
Bis 2005 hat er einen mittelständischen Entsorgungsfachbetrieb als geschäftsführender Gesellschafter geleitet. Seitdem ist er beratend und als Dozent in der Umwelt-, Abfall- & Recycling-Wirtschaft tätig. Auf Grund seiner Erfahrung hat er sich dazu entschieden, dieses Bildungsinstitut zu gründen. Seine Seminare zeichnen sich durch die Verknüpfung der notwendigen Rechtsgrundlagen mit der Praxis aus.

Das Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Lothar Mühl wurde mit dem Anerkennungsbescheid des Landesamtes für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt mit der Nr. LAU 22.143-01/LG/2024 am 08.02.2024 genehmigt.

Unsere Dozenten

Moritz Mühl

Umweltgutachter

Moritz Mühl

- Umweltgutachter gem. §2 Abs. 4 UAG Bereiche: 35.11.6, 38 / DE-V-0420
- Auditor EfbV
- Dozent für abfallwirtschaftiche Schulungen
- M.Ed. & MBA

Lothar Mühl

Abfallwirtschaftsberater

Lothar Mühl

- Diplom Betriebswirt
- Dozent für abfallwirtschaftliche Schulungen

Führungskräfte Abfallwirtschaft

Führungskräfte Abfallwirtschaft

Bei speziellen Schulungsinhalten stehen uns Fachdozenten der Abfallwirtschaft zur Verfügung.

Fachjuristen

Fachjuristen

Bei speziellen Schulungsinhalten stehen uns Fachjuristen für die Abfallwirtschaft zur Verfügung.

FAQ's

Wird benötigt, damit das erste ausgeblendet ist!

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Dabei unterscheidet das KrWG zwischen Abfall zur Verwertung und Abfall zur
Beseitigung.

Abfall zur Verwertung sind Abfälle, die wiederverwendet, recycelt oder anderweitig
weiterverarbeitet werden, um daraus neue Produkte herzustellen oder Energie zu
gewinnen.

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen müssen die Aufnahme ihrer betrieblichen Tätigkeit nach § 53 des KrWG anzeigen.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen müssen die Erlaubnis nach § 54 des KrWG einholen.

Ein Abfall wird entsprechend den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) einer Abfallart zugeordnet, die aus dem sechsstelligen Abfallschlüssel und der Abfallbezeichnung besteht. Es gibt über 840 Abfallarten.

Wird benötigt, damit das erste ausgeblendet ist!

Die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) konkretisiert die Anforderungen für das Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach den §§ 53, 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (AZB).

Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden. Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten. Ein Betrieb – oder Teile davon – darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn er das Überwachungszertifikat nicht besitzt.

Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person im Sinne der AbfAEV ist diejenige natürliche Person, die vom Inhaber mit der fachlichen Leitung, Überwachung und Kontrolle der vom Betrieb durchgeführten Tätigkeiten beauftragt ist. Die Beauftragung setzt die Übertragung der für die in oben beschriebenen Aufgaben erforderlichen Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse voraus.

Kontakt

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gerne über das untenstehende Kontaktformular.